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Unsere Umwelt

Klärschlamm ist ein nicht vermeidbares Abfallprodukt aus der Abwasserreinigung in den Kläranlagen. In Mecklenburg-Vorpommern erzeugen derzeit rund 200 Kläranlagen rund 41.000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr (TS/a). Bisher wurde in Mecklenburg-Vorpommern Klärschlamm zu 75 Prozent landwirtschaftlich verwertet. In Zukunft wird die Verwertung des Klärschlamms als Dünger in der Landwirtschaft nicht mehr möglich sein – der Gesetzgeber hat in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Klärschlammausbringung zur Düngung zu beenden und schreibt die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vor. Deshalb müssen die Städte, die Gemeinden und das Land MV jetzt Konzepte entwickeln, wie sich Klärschlamm umweltgerecht und gesetzeskonform behandeln lässt.

Klärschlamm enthält wertvollen Phosphor, aber auch Schwermetalle, Arzneimittelrückstände und Mikroschadstoffe. Diese gelangen durch die Klärschlammdüngung in den Boden und in die Feldfrüchte. Die Bundesregierung hat in der 18. Legislaturperiode durch die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen und Klärschlammverbrennungsaschen zu fördern sowie die Klärschlammausbringung zur Düngung zu beenden. Somit ändert sich die Entsorgungssituation für Klärschlämme erheblich. Durch die neuen Grenzwerte für Schwermetalle und Mikroschadstoffe wird ein großer Anteil des anfallenden Klärschlamms nicht mehr den Anforderungen für eine landwirtschaftliche Verwertung entsprechen. Zudem müssen die Kläranlagenbetreiber spätestens ab 2023 nachweisen, wie sie den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückgewinnen.

Nach Abschätzungen des Umweltbundesamtes (UBA 98/2015) müssen deutschlandweit künftig rund 35 Prozent der bislang stofflich (also landwirtschaftlich) verwerteten Klärschlämme thermisch behandelt werden. In MV ist dieser Anteil höher, da mehr Klärschlämme in der Landwirtschaft stofflich entsorgt werden (Bundesdurchschnitt: 40 Prozent, MV: 75 Prozent). Nur ca. 2 % des Schlamms in MV gelangen derzeit in eine thermische Behandlung. Deshalb lässt sich mit Sicherheit prognostizieren, dass es mit Inkrafttreten der Abfallklärschlammverordnung und nach Ablauf der Übergangsfristen Engpässe bei der gesetzeskonformen Entsorgung und Aufbereitung von Klärschlämmen geben wird.

Die Verbrennung des Klärschlammes in einer eigens dafür konzipierten Anlage (die sogenannte Monoverbrennung) ist wesentlich umweltfreundlicher und energieeffizienter. Nur bei der Monoverbrennung lässt sich Phosphor aus der Asche zurückgewinnen und nur durch den Anschluss ans Rostocker Fernwärmenetz ist die Rückgewinnung von mehreren tausend Megawatt Energie jährlich möglich. Im gesamten Norden Deutschlands stehen außerdem keine freien Kapazitäten für die thermische Behandlung von kommunalen Klärschlämmen zur Verfügung. Daher gibt es bereits heute massive Engpässe bei der gesetzeskonformen Behandlung dieser.

Die Anlage

Die thermische Behandlung ist ein Verfahren, das den Massen- und Volumenanfall von Klärschlamm reduziert und das energetische Potenzial der enthaltenen organischen Substanz weitestgehend nutzt. Zudem lässt sich durch vor- oder nachgeschaltete Maßnahmen Phosphor zurückgewinnen – damit steht diese Klärschlammbehandlung im Einklang mit den abfallrechtlichen Vorgaben auf EU- und nationaler Ebene. Der Gesetzgeber und das Umweltamt (UBA) sprechen sich aus diesen Gründen klar für die Klärschlammverbrennung als geeignete Verwertungsmethode aus.

Jede thermische Anlage erzeugt Schall, Geruch und Abgase. Der Gesetzgeber hat allerdings strenge Grenzwerte erlassen – bereits im Genehmigungsverfahren wird sorgfältig geprüft, ob die konzipierte Anlage alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Hierfür maßgebend ist die 17. BIm-SchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung). In ihr sind gesetzlichen Rahmenbedingungen formuliert, so dass während der Bauphase, im späteren Betrieb und auch bei Störungen keine schädliche Umwelteinwirkungen oder Nachteile für die Menschen entstehen.

Alle Anlagenteile, in denen Gerüche entstehen können, sind hermetisch abgeschlossen. So wird beispielsweise der Klärschlamm über eine Schleuse angeliefert. Der Schlamm kann erst abgeladen werden, wenn die Schleusentore geschlossen sind.

Für die Anlieferung der Klärschlämme, den Abtransport der Asche und anderer Reststoffe werden an jedem Werktag in der Regel achtzehn Lkw über die Carl-Hopp-Straße zur Anlage fahren. Es wird die bereits bestehende Zufahrt zur Zentralen Kläranlage genutzt. Im Genehmigungsverfahren wird sich die KKMV verpflichten, die Anlage ausschließlich über den Autobahnzubringer und den Schmarler Damm anzufahren.

Ihre Gebühren

Die Mitglieder der KKMV lassen ihre Klärschlämme in der Anlage aufbereiten. 85% der Kapazität sind bereits durch die Gesellschafter ausgelastet. Die Solidargemeinschaft der KKMV sorgt durch die interkommunale Zusammenarbeit der 17 Mitgliedsgesellschafter für die optimale Auslastung der Anlage. Es besteht die Möglichkeit neue Gesellschafter aufzunehmen und/oder Fremdschlämme aus MV zu akquirieren.

Die Konzeption, der Bau und der Betrieb der Anlage sind zu 100 Prozent in der Hand der KKMV – und damit in kommunaler Hand. Es gibt keinen privatwirtschaftlichen Gesellschafter und damit keine Gewinnmaximierung auf Kosten der Gebührenzahler. Das garantiert den Bürgern langfristig stabile Entsorgungskosten – vor allem, wenn es durch das Inkrafttreten der neuen Gesetze und Verordnungen deutschlandweit zu Versorgungsengpässen kommt. Gegenüber der bestehenden Verwertung von unbehandelten Klärschlämmen in der Landwirtschaft (was aufgrund der neuen Gesetzeslage nur noch sehr eingeschränkt möglich ist) können Mehrkosten für den Gebührenzahler von ca. 2 Euro pro Jahr entstehen.