Wissenswertes über Klärschlamm
Klärschlamm ist ein nicht vermeidbares Abfallprodukt aus der Abwasserreinigung in den Kläranlagen. In Mecklenburg-Vorpommern erzeugen derzeit rund 200 Kläranlagen rund 40.000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr (TS/a).
Klärschlamm ist ein besonderer Stoff:
- Er enthält viele Nährstoffe, so dass er als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Zudem ist er energiereich und gilt in der Abfallwirtschaft als Sekundärrohstoff.
- Er ist allerdings auch mit Schwermetallen, organischen Schadstoffen und Medikamentenrückständen belastet.
Bisher wurde in Mecklenburg-Vorpommern Klärschlamm zu 75 Prozent landwirtschaftlich verwertet.
Verlässt der Klärschlamm die Kläranlage, wird er zum Abfall. Damit fällt er unter die Vorgaben
- des europäischen Abfallrechts (EU-Abfallrichtlinie),
- des nationalen Abfallrechts:
- des 2012 novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und
- der 2017 novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV).
Da Klärschlamm auch als Dünger in der Landwirtschaft sowie im Landbau eingesetzt wird, greifen zudem
- das Düngegesetz (DüMG) und
- die Düngemittelverordnung (DüVO).